Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, BAB A 2, bei km 329,415, mittlere Spur, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Sensormessung wurden 133 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragebogen für Fahrzeughalter / Fahrzeugführer

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