Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sandersdorf-Brehna, Stadt Sanderdorf-Brehna, Glebitzsch, BAB 9, km 102,7, Ri. München die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 94 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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