Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta-Westfalica, auf der BAB 2, in Höhe km 286,070, FR Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 155 km/h mit PoliScan Speed. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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