Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 11, im Bereich von km 36,5, in Fahrtrichtung Prenzlau um 35 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 mit Frontfoto 155 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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