Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wackersdorf, auf der Industriestraße, Höhe Glückaufstraße, Ri. Kartbahn wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h , bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen von  Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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