Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Tempelaus, Richtung Stralsund um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot stat. Geschw..
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Anhörung.
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