Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Heidelberg, auf der BAB 656, in Höhe km 11,100, Mannheim – Heidelberg
um 36 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed 156 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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