Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schloß Holte-Stukenbrock, auf der Falkenstr., Höhe Nr. 42, FR Adlerstraße mit 38 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Speedophot ergab 68 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gütersloh übersandte Zeugenfragebogen.
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