Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan F1 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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