Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12279, Berlin, Te/Sb, Marienfelder Allee 240, Ri. stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 109 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 39 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung
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