Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 28790, Schwanewede-Beckedorf, auf der Bahnhofstraße, K 33, Höhe Beckedorfer Heide die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 89 km/h mit  Einseitensensor ES3.0.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Formular Zeugenanhörung

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