Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lage, Dorfstraße, K 3, Höhe Hs.-Nr. 79, FR Ootmarsum die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 90 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit G Multanova 6F und Frontfoto
Verletzte Vorschriften:§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grafschaft Bentheim übersandte Zeugenfragebogen
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