Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bielefeld, auf der Bundesautobahn A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung 140 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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