Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bielefeld, auf der Arthur-Ladebeck-Straße, Höhe Nr. 187, in Fahrtrichtung Innenstadt um 40 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 90 km/h, Bußgeld: 200,00 € angemessen wegen Voreintragungen erhöht

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld erließ Bußgeldbescheid

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