Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 14197, Berlin, auf der BAB 100 Nord ,Ausfahrt Überbauung Schlangenbader Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Vordruck Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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