Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunsbedra Stadt Braunsbedra, Frankleben, auf der A 38, bei km 167,00, Ri. Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 122 km/h mit Sensormessung mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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