Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Saerbeck, B 219, Ibbenbürender Straße, FR Ibbenbüren um 42 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 112 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Zeugenfragebogen

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