Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bimöhlen, auf der BAB 7, in Höhe km 112,750, Rtg. Flensburg 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät , Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung
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