In Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan F1 HP mit Foto 93 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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