Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 109, Fährkrug, Abs. 165, km 0,929, FR Prenzlau um 44 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde mit Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uckermark übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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