Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Neuss, A 57, km 87,982, FR KR um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Formular Anhörung
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