Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 43,291 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 47 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die mit PoliScan Speed festgestellte Geschwindigkeit betrug 127 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung

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