Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brunsbek, OT Kronshorst, Langeloher Straße, L 160, Höhe Brommelweg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 47 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 97 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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