Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weitnau, B 12, Abschnitt 480, km 2,8, Ri. Kempten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 148 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 48 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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