Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente zur BAB 12 zur BAB 10, in FR Schönefelder Kreuz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 130 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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