Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am außerhalb geschlossener Ortschaften in die Gem. Rinnthal, auf der B 48, Höhe Holzverladeplatz, FR Johanniskreuz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 51 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.

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