Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lünen, auf der BAB 2, in Höhe km 418,250, FR Oberhausen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 135 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 55 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- , Foto, Messgerät: PoliScan Speed.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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