Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 3, bei km 48,050, in der Gemeinde Neustadt, Fahrtrichtung Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 155 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 55 km/h. und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides mit Fahrverbot für 1 Monat. Bußgeld: 530,00 € erhöht, wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid

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