Der Abstandsverstoß erfolgte in Oyten, auf der A 1, Höhe km 90,265, RF Bremen / Münster. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 166 km/h der erforderliche Abstand von 83,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit VKS-Messung

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung des Betroffenen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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