Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 7, Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, in Höhe km 52,657 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 176 km/h. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 56 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Fragebogen zur Fahrerermittlung
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