Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Schwerin, auf der B 106, Abschnitt 140, Kilometer 2,3, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Schwerin übersandt.
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