Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heppenheim, Tiergartenstraße, FR KKH die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 6 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasermessung und Frontfoto. Schriftliche Verwarnung mit 6,00 € Verwarnungsgeld wurde übersandt
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heppenheim
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