Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 330 mit Foto  ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 115 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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