Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstr., aus FR Bopfingen mit 67 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis übersandt.
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