Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neumünster, auf der Rendsburger Straße, ggü. Schild 217-285 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasergerät und Foto. Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Neumünster übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

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