Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Villingen-Schwenningen Schwenninger Straße, Höhe Abfahrt B 33 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 57 km/h mit Einseitensensor ES3.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Villingen-Schwenningen übersandte Verwarnung / Anhörung

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