Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Sülzetal, auf der B 81, Höhe Anschlussstelle Wanzleben um 70 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 170 km/h. Beweismittel: Messgerät ProVida.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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