Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Wörth, auf der B 9, FR Grenze Frankreich, ca. 200 m vor Bunkerkurve um 8 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurden 10,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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