Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 86 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO Einseitensensor 3.0 186 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”