Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 86 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO Einseitensensor 3.0 186 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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