Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 93 zw. Zehma und Landesgrenze Sachsen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 192 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 92 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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