Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herzogenaurach-Hammerb., St. 2263, Abschnitt 400, km 1,9 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 mit Frontfoto 66 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Zentrales Mittelfranken übersandte Verwarnung / Anhörung

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