Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der A 3, bei km 000,90, RF Frankfurt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 68 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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