Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münchhausen, OT Simtshausen, auf der B 252, An der Marburger Str, Nr. 54, Fahrtrichtung Frankenberg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Sensormessung und Foto 58 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Gemeinde Münchhausen übersandte Zeugenfragebogen

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