Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottenburg, a.N., auf der L 385, Einmündung St.Claude-Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 76 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rottenburg übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot

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