Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tübingen, auf der B 28, Burgholz, Höhe Parkbucht, FR Tübingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 79 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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