Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14052, Berlin Ch/Wi, Heerstraße ggü. 21, Ri. Hamburger Chaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung/Anhörung

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