Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14197, Berlin, auf der BAB 100 Nord, Ausfahrt Überbauung Schlangenbader Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto 69 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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