Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63846, Laufach, Hauptstr. ggü. Einm. Herrmann-Niggemann-Str. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 mit Frontfoto 57 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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