Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74076, Heilbronn, Fügerstraße, gegenüber Nr. 6  begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 0 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Lasergerät mit Foto 58 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Verwarnung / Anhörung

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