Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85402 Kranzberg, FS 33 auf der Aster Straße, ggü. Hs. – Nr. 5 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Einseitensensor und Foto 58 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Verwarnung / Zeugenbefragung

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